Daniel Gohlke Nachhilfelehrer/Dozent

Die kompetente Nachhilfe in KSK für Immobilienkaufleute

 - Einzel- und Gruppennachhilfe

 - halbjährliche Prüfungsvorbereitungskurse

 - NEU: Inhouse-Schulungen (auch Online möglich) – fordern Sie Ihr individuelles Angebot an!

*  info@nachhilfe-rechnungswesen-immobilienkaufleute.de

(   0178 / 402 38 55

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Gibt es eine Vertragslaufzeit oder Kündigungsfristen?

Nein. Die Nachhilfe erfolgt ohne feste Vertragslaufzeit und ohne Kündigungsfrist.

Sie entscheiden selbst, wie lange Sie die Nachhilfe in Anspruch nehmen möchten. Sobald kein weiterer Unterricht benötigt oder gewünscht wird, werden einfach keine neuen Termine mehr vereinbart.

Bitte beachten Sie, dass für bereits vereinbarte Termine die nachfolgenden Stornierungsbedingungen gelten.

2. Können bereits vereinbarte Unterrichtstermine abgesagt oder verschoben werden?

Ja, selbstverständlich können vereinbarte Unterrichtstermine abgesagt oder verschoben werden.

Damit ich den frei werdenden Termin anderweitig vergeben kann, muss eine Absage mindestens 30 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn erfolgen. Bei fristgerechter Absage entstehen Ihnen keine Kosten.

Sollte eine kurzfristigere Absage erforderlich sein, besteht die Möglichkeit, eine Terminverschiebung anzufragen. Ich bemühe mich in solchen Fällen gerne um eine alternative Lösung.

Ist eine Verschiebung jedoch nicht möglich, wird der vereinbarte Unterrichtstermin gemäß den Stornierungsbedingungen auch dann berechnet, wenn er nicht wahrgenommen wird.

3. Ist eine kostenlose Probestunde möglich?

Eine kostenlose Probestunde biete ich nicht an.

Da die Nachhilfe ohne Vertragslaufzeit und ohne langfristige Verpflichtungen erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, bereits nach der ersten Unterrichtseinheit frei zu entscheiden, ob Sie weitere Termine vereinbaren möchten.

Die erste Unterrichtsstunde wird daher regulär berechnet.

Auch bei einer Beendigung der Nachhilfe gelten für bereits vereinbarte Unterrichtstermine die genannten Stornierungsbedingungen.

4. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es und wann muss die Zahlung erfolgen?

Die Bezahlung erfolgt vorzugsweise über PayPal. Alternativ ist auch eine klassische Banküberweisung möglich.

Für die Zahlungsfristen gelten folgende Regelungen:

Neue Schüler

Bei neuen Schülern erfolgt die verbindliche Terminbestätigung ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.

Der Rechnungsbetrag muss spätestens 30 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn eingegangen sein. Bis dahin ist der gewünschte Termin lediglich vorläufig reserviert.

Bestehende Schüler

Bei bestehenden Schülern muss der vollständige Rechnungsbetrag spätestens bis zum Beginn der jeweiligen Unterrichtseinheit eingegangen sein.

Wichtiger Hinweis: Bei Banküberweisungen sind die üblichen Banklaufzeiten zu berücksichtigen. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Überweisung, sondern der tatsächliche Zahlungseingang.

5. Erhalte ich eine Rechnung über die Nachhilfekosten?

Ja, selbstverständlich erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung über die in Anspruch genommenen Nachhilfeleistungen.

Je nach Vereinbarung kann die Rechnungsstellung monatlich oder in Form einer Jahresrechnung erfolgen.

Alternativ kann nach Beendigung der Nachhilfe eine zusammenfassende Jahresübersicht über die erbrachten und abgerechneten Unterrichtsleistungen erstellt werden.

6. Findet die Nachhilfe online oder vor Ort statt?

Die Nachhilfe findet überwiegend online über Zoom statt. Dadurch können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort am Unterricht teilnehmen und sparen sich zusätzliche Anfahrtszeiten.

Alternativ ist nach vorheriger Vereinbarung auch Präsenzunterricht in meinem Büro in Bochum möglich.

Das Büro befindet sich etwa 15 Autominuten vom EBZ entfernt.

7. Sind die angegebenen Preise für die Nachhilfe und die Prüfungsvorbereitung Netto- oder Bruttopreise?

Die angegebenen Preise sind Endpreise.

Meine Unterrichtsleistungen sind gemäß 
§ 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit.

Daher wird keine Umsatzsteuer berechnet oder auf den Rechnungen ausgewiesen.

Für Sie bedeutet das: Der angegebene Preis entspricht dem tatsächlich zu zahlenden Betrag.

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